Überbrückungshilfe 3 und Neustarthilfe für Soloselbstständige

Bitte finden Sie folgend verlinkt eine weitere Corona-Info zum Thema „Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbständige“.

EDIT 19.01.2021: Information zu aktuellen Neuerungen der von der Regierung seit Mitte Dezember versprochenen Überbrückungshilfe III

Achtung: Anträge können voraussichtlich erst ab 25.01.2021 gestellt werden!

Wir unterstützen Sie gerne!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für den Inhalt der übermittelten Schriften und Links KEINE Gewähr übernehmen können.

Diese Informationen stellen auch KEINE Rechts- und/oder Steuerberatung dar.

Änderungen zum Jahreswechsel 2021

Wir wünschen Ihnen allen geruhsame Festtage und einen guten Start in ein glückliches, erfolgreiches aber ganz besonders gesundes neues Jahr 2021!

Bitte finden Sie im folgende Link Informationen zu Änderungen zum Jahreswechsel 20-21.

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Novemberhilfen

Einige Unternehmen und Freiberufler sind von den Schließungsverordnungen der Länder aufgrund des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28.10.2020 („Teil-Lockdown“) betroffen.

Als weitere staatliche Hilfsmaßnahme für betroffene Betriebe wurde die „Novemberhilfe“ eingerichtet. Die hierzu erforderlichen Anträge können ab der letzten November-Woche 2020, voraussichtlich ab 25.11. gestellt werden.

Alle Betroffenen, die die Voraussetzungen für die „Novemberhilfe“ erfüllen, sollten sich beraten lassen, ob es vorteilhaft ist, diese außerordentliche Wirtschaftshilfe in Anspruch zu nehmen.

Aus diesem Grund finden Sie hier zur Erst-Information den Mandanten-Informationsbrief zur „Novemberhilfe“. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.

Bitte vereinbaren Sie bei Interesse rechtzeitig einen Besprechungstermin.

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Überbrückungshilfe 2

Ohne großes Echo in den Medien wurde die Überbrückungshilfe Phase 2 für kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch für Soloselbständige und Freiberufler im Haupterwerb verabschiedet. Die Hürden sind nunmehr deutlich niedriger. Daher sollte auch derjenige, der in der Phase 1 leer ausgegangen ist, nochmals genau die Voraussetzungen prüfen.

Zu Ihrer ersten Information finden Sie verlinkt ein Merkblatt zu diesem Thema. Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung wohl ab Mitte Oktober 2020 möglich sein wird. Diese kann, wie schon Phase 1, ausschließlich über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen.

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