Überbrückungshilfe für Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler

Im Laufe dieser Woche wurde die schon lange angekündigte Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch für Soloselbständige und Freiberufler im Haupterwerb verabschiedet.

Anbei zu Ihrer ersten Information ein Merkblatt zu diesem Thema.

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung bis zum 31.08.2020 erfolgt sein muss.
Diese kann ausschließlich über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen.

Wir unterstützen Sie dabei sehr gerne – sprechen Sie uns an!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für den Inhalt der übermittelten Schriften und Links KEINE Gewähr übernehmen können.

Diese Informationen stellen auch KEINE Rechts- und/oder Steuerberatung dar.

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