Überbrückungshilfe 2

Ohne großes Echo in den Medien wurde die Überbrückungshilfe Phase 2 für kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch für Soloselbständige und Freiberufler im Haupterwerb verabschiedet. Die Hürden sind nunmehr deutlich niedriger. Daher sollte auch derjenige, der in der Phase 1 leer ausgegangen ist, nochmals genau die Voraussetzungen prüfen.

Zu Ihrer ersten Information finden Sie verlinkt ein Merkblatt zu diesem Thema. Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung wohl ab Mitte Oktober 2020 möglich sein wird. Diese kann, wie schon Phase 1, ausschließlich über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen.

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Diese Informationen stellen auch KEINE Rechts- und/oder Steuerberatung dar.