Antrag auf Rückzahlung bereits geleisteter Umsatzsteuersondervorauszahlungen

Gemäß einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zahlt Bayern Unternehmen auf Antrag bereits geleistete Umsatzsteuersondervorauszahlungen wieder zurück.

Hier finden die Sie gesamte Mitteilung.

Hinweis zur Antragstellung:

Der einfachste und schnellste Weg der Antragstellung zur Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2020 besteht in der Übermittlung einer berichtigten Anmeldung via ELSTER entsprechend des Vordrucks: Anmeldung der Sondervorauszahlung „USt 1 H“.

Wir unterstützen Sie gerne dabei!

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für den Inhalt der übermittelten Schriften und Links KEINE Gewähr übernehmen können.

Diese Informationen stellen auch KEINE Rechts- und/oder Steuerberatung dar.

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