Neuigkeiten zu den Corona-Soforthilfen

Laut der Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft gibt es Neuigkeiten zu den Corona-Soforthilfen.

 

Die Änderungen betreffen u.a.:

  1. Genaue Definition, wie ein Liquiditätsengpass zu ermitteln ist.
  2. Private und betriebliche Mittel müssen nicht mehr zur Deckung einbezogen werden.
  3. Höhe der Soforthilfe 9.000,00 bis 50.000,00 Euro.
  4. Umrechnungsmodell bei Teilzeitkräften.
  5. Einbeziehung von Solo-Selbständigen und Angehörigen der Freien Berufe.
  6. Verzicht auf die juristisch sehr einengende eidesstattliche Versicherung. Neu wird gefordert, „… dass der Antragssteller versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht hat.“
  7. Antragstellung nur noch online.

 

Bitte überprüfen Sie, ob nun nicht auch Sie einen Antrag stellen können oder einen bereits gestellten Antrag erhöhen sollten.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für den Inhalt der übermittelten Schriften und Links KEINE Gewähr übernehmen können.

Diese Informationen stellen auch KEINE Rechts- und/oder Steuerberatung dar.

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