KfW-Schnellkredit ab 15.04.2020

Ab dem 15.04. (nach Genehmigung der EU-Kommission) können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen – oder weiterhin einen der bestehenden Kredite zur KfW-Corona-Hilfe.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Unternehmen ab 10 Mitarbeitern
  • Marktteilnehmer seit mindestens Jahresanfang
  • Für Anschaffungen und laufende Kosten
  • Kleinere und große Kreditbeträge – bis zu 800.000 Euro
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
  • Die KfW übernimmt 100 % des Bankenrisikos

Weitere Informationen finden Sie HIER.

 

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Diese Informationen stellen auch KEINE Rechts- und/oder Steuerberatung dar.

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