Linksammlung unseres Berufsverbandes LSWB

Webinar der KfW Corona-Hilfe: Förderkredite für Unternehmen

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket (in der Presse auch „Milliarden Schutzschild“ genannt) beschlossen, mit dem Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Der KfW kommt die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die Zugangsbedingungen und Konditionen von Krediten für Unternehmen deutlich verbessern. Welche Maßnahmen die KfW derzeit konkret anbietet und wie sie beantragt werden können, darüber informiert Sie die KfW in Webinaren, die jeweils von 16:00 Uhr bis 16:45 Uhr statt finden.

Für die Anmeldung zu einem bestimmten Datum klicken Sie bitte hier:
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Die Anmeldung erfolgt dann in wenigen selbst erklärenden Schritten.
Alternativ können Sie sich per Telefon dazu schalten. Die Einwahldaten erhalten Sie mit der Bestätigungsmail im Anschluss an die Anmeldung.
Wichtig: Eine Teilnahme mit dem Internet Explorer ist nicht möglich!

Finanzielle Hilfen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie

Hier geht es zu den aktuellen Informationen des Bundesfinanzministeriums zu den unterschiedlichen finanziellen Hilfen – für Freiberufler und Solo-Selbständige, Unternehmen aller Größen sowie für Beschäftigte.

Bayern zahlt Unternehmen auf Antrag bereits geleistete Umsatzsteuersondervorauszahlungen wieder zurück

Hier geht es zur Pressemitteilung: https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/24153/index.htm

Wichtiger Hinweise zur Antragstellung und zu Auswirkungen auf Dauerfristverlängerung?
Der einfachste und schnellste Weg der Antragstellung zur Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2020 besteht in der Übermittlung einer berichtigten Anmeldung via ELSTER entsprechend des Vordrucks „USt 1 H“ (Wert 1 in Zeile 22) mit dem Wert „0“ in der Zeile 24. Die Übermittlung einer berichtigten Anmeldung hat keine Auswirkung auf eine gewährte Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV, diese bleibt unverändert bestehen. 

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind und einen Kredit benötigen, können ab sofort bei ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren.
Jeder Antrag wird mit Hochdruck bearbeitet, um so schnell wie möglich zu helfen.
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Das Antragsformular „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“ wurde modifiziert

Insbesondere ist nun auch ein Feld für die Angabe der Telefonnummer zwecks etwaiger Rückfragen enthalten. Selbstverständlich wird auch das bisherige Muster weiter angenommen und bearbeitet.

Direktlink zum Dokument: https://www.finanzamt.bayern.de?doc=104449

Ergänzende Hinweise des FA Bayreuth finden Sie im Anhang.


BMF-Schreiben Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden.

BMF-Schreiben: Ge­wer­be­steu­er­li­che Maß­nah­men zur Be­rück­sich­ti­gung der Aus­wir­kun­gen des Co­ro­na­vi­rus 

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. März 2020

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für den Inhalt der übermittelten Schriften und Links KEINE Gewähr übernehmen können.

Diese Informationen stellen auch KEINE Rechts- und/oder Steuerberatung dar.

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