Kurzarbeit – Antrag auf staatliche Unterstützung für Arbeitnehmer

Wird in Folge des Coronavirus eine vorübergehende Reduzierung der üblichen Arbeitszeiten notwendig, können betroffene Betriebe bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen.

Darüber hinaus werden – wie vom Freistaat Bayern gefordert – erweiterte Kurzarbeitsregelungen umgesetzt.

Im Einzelnen soll es folgende Erleichterungen geben:

  • Das Erfordernis, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen ist, wird auf eine Schwelle von 10 Prozent abgesenkt.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge werden vollständig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird teilweise oder vollständig verzichtet.
  • Auch Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld beziehen.
  • Wie bereits am 29. Januar 2020 von der Bundesregierung beschlossen, soll im gleichen Zug eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldbezugs von 12 auf 24 Monate ermöglicht werden.

Diese erweiterten Regelungen sollen rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft treten. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist die Antragstellung bereits jetzt möglich.

Hierfür müssen Sie die Beantragung von Kurzarbeitergeld vorab bei der Bundesagentur für Arbeit anzeigen. Dies erfolgt entweder online unter  www.arbeitsagentur.de oder auf dem Papierweg. Bei der Online-Anzeige müssen Sie sich als Unternehmen, falls noch nicht geschehen, bei der Bundesagentur für Arbeit unter https://anmeldung.arbeitsagentur.de/portal  registrieren. Diese Registrierung dauert allerdings ein paar Tage, da Ihnen der PIN zur Freischaltung auf dem Postweg zugesendet wird.

Bitte finden Sie hier angehängt das Formular über die Anzeige des Arbeitsausfalles. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag nach erfolgter Registrierung einmal online auszufüllen und abzuschicken sowie zusätzlich schon vorab die beigefügte Anzeige ausgefüllt per E-Mail an Ihr zuständiges Arbeitsamt zu schicken.

Für die Ermittlung Ihrer Betriebsnummer wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Lohnsachbearbeiter.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Alle Informationen zum Kurzarbeitergeld, ihre zuständige Arbeitsagentur sowie eine Online-Anzeige- bzw. eine Antrags­funktion finden Sie auch auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

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