Insolvenz- und Gesellschaftsrecht – Erleichterung für Unternehmen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat gesetzliche Regelungen, u.a. zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, vorbereitet, um Unternehmen zu schützen
Durch verschiedene Maßnahmen insbesondere im Insolvenzrecht wird Unternehmen, die infolge der Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten haben oder gar insolvent geworden sind, die Fortführung des Unternehmens ermöglicht und erleichtert.
Die Handlungsfähigkeit und Beschlussfassung von Unternehmen, Genossenschaften, Vereinen und Wohnungseigentümergemeinschaften wird auch bei stark beschränkten Versammlungsmöglichkeiten sichergestellt. Damit wird erstmals auch die Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung von Aktiengesellschaften geschaffen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz.
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