Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeitsverboten und Quarantäne
Bitte finden Sie nähere Informationen hierzu auf der Seite der Senatsverwaltung für Finanzen, Berlin
Antragstellung erfolgt ausschließlich per E-Mail an Entschaedigung@senfin.berlin.de
Link: Antragsformular für Arbeitnehmer
Link: Antragsformular für Selbstständige
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Diese Informationen stellen auch KEINE Rechts- und/oder Steuerberatung dar.
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